VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.12.2000 - 7 S 348/99
Sozialhilfe - Freibeträge wegen Erwerbstätigkeit
»1. Der von § 76 Abs. 2 a Nr. 2 BSHG erfasste Personenkreis muss ausschließlich auf die Personen begrenzt werden, die mit besonderer Einsatzbereitschaft oder unter Anwendung besonderer Tatkraft einer Beschäftigung nachgehen, obwohl dies von ihnen wegen persönlicher Belastungen nicht erwartet bzw. ihnen nicht zugemutet werden kann.
2. Ein erwerbstätiger Hilfeempfänger ist nicht bereits deshalb zum von § 76 Abs. 2 a Nr. 2 BSHG erfassten Personenkreis zu rechnen, weil er schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 60 ist.«
Fundstellen: DÖV 2001, 1009, ESVGH 51, 126
Normenkette:
BSHG § 76 Abs. 2a
Vorinstanzen: VG Freiburg 21.05.1997 8 K 1753/96

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