BFH, Urteil vom 14.12.2011 - XI R 5/10
Voraussetzungen der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
1. Stellt das Finanzamt bei einer Prüfung fest, dass die Aufzeichnungen der Barausgaben nicht im zeitlichen Ablauf erfasst worden sind und die Kassenaufzeichnungen den Abgleich des tatsächlichen mit dem buchmäßigen Kassenbestandbestand nicht ermöglichen, so ist es berechtigt, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen.
2. Bei der Prüfung eines gastronomischen Betriebes rechtfertigt die unterbliebene Aufbewahrung von Speise- und Getränkekarten eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nur insoweit, als diese zur Überprüfung der für die zutreffende Umsatzbesteuerung in § 22 UStG vorgeschriebenen Aufzeichnungen zur Trennung der Umsätze nach Steuerarten im Einzelfall von Bedeutung sind.
Normenkette:
AO § 158
,
AO § 162 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: FG Berlin-Brandenburg 25.02.2009 5 K 5221/05 B

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