BGH, Urteil vom 29.06.2011 - XII ZR 157/09
Herabsetzung eines vor der Unterhaltsrechtsreform titulierten oder vereinbarten Unterhaltsanspruchs nach dem Eintritt des Unterhaltsberechtigten in das Rentenalter
Zur Herabsetzung eines vor der Unterhaltsrechtsreform titulierten oder vereinbarten Unterhaltsanspruchs nach dem Eintritt des Unterhaltsberechtigten in das Rentenalter.
Normenkette:
BGB a.F. § 1578 Abs. 1 S. 2, 3
,
BGB § 1578b Abs. 1
,
BGB § 1578b Abs. 2
,
EGZPO § 36 Nr. 1
Vorinstanzen: OLG Hamburg 03.09.2009 2 UF 90/07 , AG Hamburg-Mitte 13.07.2007 285 F 258/06
Tenor
Auf die Revision des Klägers wird unter Zurückweisung der Revision der Beklagten das Urteil des 2. Familiensenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 3. September 2009 aufgehoben, soweit zum Nachteil des Klägers erkannt ist.
Der Rechtsstreit wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

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