BSG, Urteil vom 20.12.2011 - 4 AS 200/10
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung von Zuwendungen der Eltern als Einkommen; privatrechtlicher Verwendungszweck
Eine Hilfebedürftige erzielt durch zugeflossene Geldbeträge von Familienangehörigen oder Dritten (hier zum Ausgleich eines überzogenen Kontos) Einkommen, das zu einer Minderung ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld II führt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 11 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a
Vorinstanzen: LSG Baden-Württemberg 22.04.2010 L 7 AS 5268/09 , SG Karlsruhe S 11 AS 4503/07
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22. April 2010 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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