BSG, Urteil vom 21.12.2011 - 12 KR 21/10
Wirksamkeit der Krankenkassenwahl durch Versicherungspflichtigen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Fundstellen: DStR 2012, 1812
Normenkette:
SGB X § 27
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SGB V § 5
Vorinstanzen: LSG Niedersachsen-Bremen 02.11.2009 L 4 KR 358/07 , SG Hannover 13.11.2007 S 44 KR 47/07
Auf die Revision der Beigeladenen werden der Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 2. November 2009 und das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 13. November 2007 sowie der Bescheid der Beklagten vom 15. Januar 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25. April 2007 aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass der Kläger zum 1. November 2006 Mitglied der Beklagten geworden ist.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in allen Rechtszügen. Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.

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