LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.06.2011 - 1 AS 4393/10
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Abzug der Versicherungspauschale bei Bedarfsgemeinschaften
Die Privilegierung durch den Abzug der Versicherungspauschale für nicht weiter nachgewiesene Privatversicherungsbeiträge nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 SGB II in Verbindung mit § 3 Nr. 1 AlgII-VO knüpft an den Zufluss des Einkommens an und ist nicht als bedarfsbezogen zu verstehen. Die Pauschale ist daher lediglich einmalig vom jeweiligen Einkommen abzusetzen. Dies gilt auch für gemischte Bedarfsgemeinschaften. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AlgIIV § 6 Abs. 1 Nr. 1
,
SGB II § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 3
Vorinstanzen: SG Freiburg 11.06.2010 S 20 AS 6324/09
1. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 11.06.2010 wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

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