LSG Bayern, Beschluss vom 05.01.2011 - 12 KA 116/10
Fundstellen: NZS 2011, 545
Vorinstanzen: SG München 08.10.2010 S 38 KA 605/10 ER
I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgericht München vom 08.10.2010 wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

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