LSG Bayern, Beschluss vom 21.12.2011 - 12 KA 62/11
Zurückbehaltungsrecht der Krankenkasse hinsichtlich der vereinbarten Gesamtvergütung bei Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung
Die Krankenkassen haben bei Verträgen über die hausarztzentrierte Versorgung kein einseitiges Recht zum Einbehalt der Vergütung (Zurückbehaltungsrecht). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BGB § 273
,
SGB X § 61 S. 2
,
SGB V § 69 Abs. 1 S. 3
,
SGB V § 73b Abs. 4
,
SGB V § 73b Abs. 4a
,
SGB V § 75 Abs. 1 S. 3
, , ,
SGB V § 85a
,
Vorinstanzen: SG München 01.07.2011 S 39 KA 342/11 ER
I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 1. Juli 2011 wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.

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