LSG Bayern, Urteil vom 20.12.2011 - 15 VJ 5/08
Vorinstanzen: SG München 20.10.2008 S 33 VJ 1/05
I. Auf die Berufung wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 20. Oktober 2008 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: