LSG Bayern, Urteil vom 20.12.2011 - 15 VS 14/08
Vorinstanzen: SG München 17.09.2008 S 33 VS 16/08
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 17. September 2008 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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