LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.01.2011 - 2 U 602/08
Vorinstanzen: SG Berlin 08.09.2008 S 25 U 2/08
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 08. September 2008 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert wird auf 15 000,00 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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