LSG Hessen, Beschluss vom 06.01.2011 - 5 R 486/10
Vorinstanzen: SG Fulda 08.11.2010 S 3 R 250/10 ER
I. Auf die Berufung der Antragsgegnerin werden der Beschluss des Sozialgerichts Fulda vom 8. November 2010 aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung von vollem Umfang abgelehnt.
II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

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