LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.12.2011 - 6 U 53/08
Vorinstanzen: SG Dessau-Roßlau 21.05.2008 S 3 U 39/06
Das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 21. Mai 2008 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten für beide Rechtszüge und das Vorverfahren zur Hälfte zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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