LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.12.2011 - 7 SB 60/10
Vorinstanzen: SG Magdeburg 15.09.2010 S 2 SB 307/08
Das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 15. September 2010 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Beteiligten haben sich für beide Instanzen keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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