BVerwG, Urteil vom 16.02.1972 - V C 6.71
»1. Zu den bei der Erklärung der Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision zu beachtenden Förmlichkeiten.
2. Zur Behandlung des Kinderzuschusses zur Sozialversicherungsrente als Einkommen des Rentenempfängers (Fortentwicklung von
BVerwGE 20, 188).
3. Auch die Lehrlingstätigkeit kann eine einen Mehrbedarf auslösende Erwerbstätigkeit sein.«
Fundstellen: BVerwGE 39, 314
Normenkette: BSHG §§ 23, 76, 77
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Vorinstanzen: VG Braunschweig