BVerwG, Urteil vom 30.04.1981 - 5 C 63.79
»Nach dem berufsqualifizierenden Abschluß einer von zwei gleichzeitig betriebenen Ausbildungen wird Ausbildungsförderung für
die fortgesetzte Ausbildung unter den Voraussetzungen des §
7 Abs.
2
BAföG in der in §
17 Abs.
3 Satz 1 Nr.
1
BAföG bestimmten Förderungsart ausschließlich als Darlehen geleistet.«
Fundstellen: BVerwGE 62, 180
Vorinstanzen: VGH Bayern , VG Würzburg