FG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.09.2000 - 2 K 86/99
Abzugsfähigkeit der nach dem Bundessozialhilfegesetz an das Kind zu leistenden Unterhaltsleistungen
Zur Abzugsfähigkeit eines nach dem Bundessozialhilfegesetz -an das Sozialamt wegen dessen Vorleistung-- zu entrichtenden Unterhaltsbeitrages für die Tochter als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG --unter Berücksichtigung der zumutbaren Belastung-- oder nach § 33a Abs. 1 EStG.
Normenkette:
EStG § 33
,
EStG § 33a Abs. 1
,
BSHG

Entscheidungstext anzeigen: