LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.1999 - 3 AL 2931/97
Erstattungspflicht des Arbeitgebers beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
Zwar ist maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der unzumutbaren Belastung iS § 128 Abs 2 Nr 2 AFG jeweils laufend der Zeitpunkt der Fälligkeit der Erstattungsforderung. Da der Arbeitgeber aber die Voraussetzungen für eine
Befreiung von der Erstattungspflicht darlegen und nachweisen muß, kann die Bundesanstalt für Arbeit den Befreiungstatbestand
erst im Zeitpunkt der Geltendmachung des Befreiungstatbestandes unter Vorlage der vom Gesetz geforderten Stellungnahme der
fachkundigen Stelle beurteilen. Die Entscheidung nach § 128 Abs 2 Nr 2 AFG ist keine Prognoseentscheidung, wenn zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Befreiungstatbestandes der gesamte Erstattungszeitraum
bereits abgelaufen ist und der Erstattungsanspruch für den gesamten Zeitraum bereits geltend gemacht wurde. [Nicht amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AFG § 128 Abs. 2 Nr. 2
Vorinstanzen: SG Konstanz 25.04.1997 S 2 AL 446/95