LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.1999 - 3 AL 553/97
Beitragstragung der Bundesanstalt für Arbeit bei der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Bei der Gewährung bzw Erstattung freiwilliger Beiträge wird bei Leistungsempfängern gemäß § 166b Abs 1a S 1 AFG an einen früheren Feststellungszeitraum angeknüpft und die dort durchschnittlich gezahlten Beiträge bei jetzt geringerer Leistungsfähigkeit als Höchstbeiträge genommen. Diese Ungleichbehandlung verstößt damit nicht gegen Art 3 Abs 1 GG. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AFG § 166b Abs. 1 S. 1 § 166b Abs. 1a S. 1
,
GG Art. 3 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Heilbronn 29.01.1997 S 6 AL 550/96