LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.1999 - 4 KR 1668/99
Ausschluß von Kindern getrennt lebender Eltern von der Familienversicherung
1. Der Ausschluß der Familienversicherung gemäß § 10 Abs 3 SGB V ist nicht verfassungswidrig.
2. Es ist nicht durch Verhältnismäßigkeitserfordernisse geboten, daß Kinder getrennt lebender Eltern von der Regelung des § 10 Abs 3 SGB V auszunehmen sind. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1 Art. 6 Abs. 4
,
SGB V § 10 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Freiburg 26.09.1996 S 5 Kr 438/96