LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.1999 - 4 KR 1668/99
Ausschluß von Kindern getrennt lebender Eltern von der Familienversicherung
1. Der Ausschluß der Familienversicherung gemäß §
10 Abs
3 SGB V ist nicht verfassungswidrig.
2. Es ist nicht durch Verhältnismäßigkeitserfordernisse geboten, daß Kinder getrennt lebender Eltern von der Regelung des
§
10 Abs
3 SGB V auszunehmen sind. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: GG Art.
3 Abs.
1 Art.
6 Abs.
1 Art.
6 Abs.
4
,
Vorinstanzen: SG Freiburg 26.09.1996 S 5 Kr 438/96