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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
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Stellungnahme zum Vorschlag einer EU-Erwachsenen-Schutzverordnung
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Positionspapier des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. (DSGT) zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz
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Der DSGT befürwortet die geplanten Änderungen, soweit sie die Sozialgerichtsbarkeit betreffen, sieht in diesem Zusammenhang aber weiteren Regelungsbedarf in Bezug auf die Anordnung einer gesonderten Übersendung von Prozesskostenhilfe (PKH) -Anträgen, die Digitalisierung der PKH-Antragstellung, die Abbildung von Nutzerdaten und das Fehlen einer Rollenzuweisung im SAFE-Verzeichnis und die Schaffung verbindlicher Standards für die Übermittlung elektronischer Verwaltungsakten.
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Der DSGT begrüßt die Bemühungen der Europäischen Kommission, den grenzüberschreitenden Schutz Erwachsener dadurch zu intensivieren, dass mit einer „Verordnung über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Maßnahmen und die Zusammenarbeit in Fragen betreffend den Schutz Erwachsener“ künftig in den Mitgliedstaaten einheitlich geltende und unmittelbar wirkende Regelungen geschaffen werden sollen.
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Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. (DSGT), der sich als interdisziplinärer Fachverband auf allen Gebieten des Sozialrechts in die rechtspolitische Debatte einbringt, sieht sich deshalb berufen, junge Menschen als soziale Wesen in den Blick zu nehmen und die Bedeutung der Kindergrundrechte für ihre sozialpolitische Stellung näher zu beleuchten. Der DSGT legt mit dieser Positionierung eine interdisziplinäre Betrachtung verschiedener Fragestellungen aus dem Kontext der Kinderrechte vor, mit dem Ergebnis, einen konkreten Formulierungsvorschlag für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz zu erarbeiten, der möglichst mehrheitsfähig ist.
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