Im Jahr 2022 hat die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand unter anderem vorgesehen, dass für die in den Jahren nach 2000 und vor 2019 zugegangen Renten bei Erwerbsminderung und an Hinterbliebene sowie darauf unmittelbar folgende Renten zum 1. Juli 2024 ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten gewährt werden sollte. [...] Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. (DSGT) hat dieses Vorhaben befürwortet ...
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Autor:
Rothstein, Lucas,
Mecke, Dr. Christian
Anlass:
Workshop der Kommission SGB VI
Schlagwörter:
psychische Erkrankung,
Beschwerdenvalidierung,
Konsistenzprüfung,
psychologische Begutachtung,
psychiatrische Begutachtung,
Erwerbsminderungsrente,
Unterdiagnostizierung,
Aggravation
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Im Jahre 2020 entfielen über 40 % der erstmals gezahlten Erwerbsminderungsrenten auf psychische Erkrankungen.[1] Deren Bedeutung nimmt auch in anderen Sozialversicherungszweigen seit Jahren zu. Hierdurch stehen Verwaltungen und Gerichte vermehrt vor der Frage, wie regelmäßig notwendige psychiatrische und/oder psychologische Gutachten auf ihre Validität geprüft werden können. Dabei tritt der Verdacht der Aggravation und Simulation des Antragsstellers in ein Spannungsverhältnis zur Gefahr der Unterdiagnostizierung tatsächlicher psychischen Störungen.
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Herr Christoph Schell, Deutsche Rentenversicherung Bund, führte aus, dass es sich beim Kreis der Erwerbsminderungs-Rentnerinnen und Rentner um einen besonders mit Risiken belasteten Kreis von Erwerbstätigen handele. Sie haben ein hohes Armutsrisiko und ein hohes Sterberisiko. Ähnliche Risiken haben Geringverdiener, Erwerbslose und Erwerbstätige mit einem niedrigen Bildungsstand. Der Referent stellte klar, dass das Sicherungsniveau der Erwerbsminderungsrente im 3-Säulen-Modell nicht ausreichend sei. Hier setzt sich nämlich das geringe Einkommen der Risikogruppe im Berufsleben in der späteren Rente fort, denn diese Gruppe ist gerade nicht durch die betriebliche oder private Altersvorsorge hinreichend gesichert. Im Anschluss diskutierte die Kommission die Befunde und suchte nach Verbesserungsvorschlägen.
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Autor:
Paulat, Monika, Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages, Präsidentin des Landessozialgerichts a.D.
Anlass:
Referentenentwurf eines Medizinische RehabilitationsleistungenBeschaffungsgesetz (MedReha-BeschG)
Schlagwörter:
Rehabelitationsleistungen
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Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. begrüßt die mit dem vorgelegten Entwurf verfolgte Absicht, das in den letzten Jahren von den Rentenversicherungsträgern praktizierte „offene Zulassungsverfahren“ bei der Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch Gesetz zu regeln.
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Autor:
Paulat, Monika, Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages, Präsidentin des Landessozialgerichts a.D.
Anlass:
Referentenentwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB IV-ÄndG)
Schlagwörter:
Grundrente
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Bereits der am 21. Mai 2019 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichte Referenten-Entwurf eines Grundrentengesetzes[1] war innerhalb des Deutsche Sozialgerichtstag e.V. sehr umstritten. Bezüglich des Kerngedankens - Hochwertung niedriger Rentenansprüche langjährig Versicherter - halten sich Zustimmung und Ablehnung nach intensiven Diskussionen in etwa die Waage.
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Zentrale Forderung der Kommission: Bessere und frühere Zusammenarbeit aller Sozialversicherungsträger, der Betriebe, der ärztlichen Dienste und behandelnden Ärzte soll einen Verbleib oder eine Rückkehr in die Erwerbstätigkeit erreichen.
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Autor:
Dr. Rica Werner, Regierungsdirektorin, Bundesministerium für Arbeit und Soziales ,
Dr. Antje Wrackmeyer-Schoene, Richterin am Sozialgericht
Anlass:
Inkrafttreten des RV-Leistungsverbesserungsgesetz
Schlagwörter:
Rente,
Zwangsverrentung,
Bedarfsgemeinschaft,
Leistungsausschluss,
Hilfebedürftigkeit,
Altersrente,
Erwerbsminderungsrente,
Mütterrente,
Erwerbsfähigkeit,
Beitragszeiten,
SGB II-Leistungsbezug,
Unbilligkeitsverordnung,
abschlagsfreie Rente
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Die aktuelle Rentenreform, insbesondere die neu geregelte, abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte, hat Auswirkungen für Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
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Ziel des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes ist die Einführung einer abschlagsfreien Rente ab 63 Jahre, die Ausweitung der Mütterrente, eine Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten und den Reha-Leistungen.
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Die bereits zum 01.07.2014 geplante, umfassende Rentenreform wird in ihren Regelungsgegenständen kritisch dargestellt.
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