... § 47 Abs. 1a SGB VII zu streichen (vgl. Schur in: Hauck/Noftz, SGB VII, 2. ErgLfg. 2024, § 47 Rn. 57). 5. Abschnitt 8. b.: Neufassung des § 47 Abs. 8 SGB VII-RefE Der Änderung wird zugestimmt. Der DSGT regt an, zugleich auch das Redaktionsversehen im Zusammenhang mit dem JAV zu beseitigen, dass die Neuregelungen über den JAV im Rahmen des 7. SGB IV- Änderungsgesetz in § 8 FRG bislang unberücksichtigt ...
|
Der DSGT befürwortet im Grundsatz die geplanten Änderungen. Er regt jedoch einige Änderungen und Ergänzungen der in Aussicht genommenen Regelungen gemäß Artikel 1 des Referentenentwurfs an. [...] Das im Referentenentwurf verwendete Tatbestandsmerkmal der „Tätigkeiten, die für die Erstellung der vorgeschriebenen Studien- und Prüfungsleistungen erforderlich“ sollte im Interesse einer hinreichend deutlichen Abgrenzung des Versicherungsschutzes zumindest auf den Begriff der „Prüfungsleistungen“ beschränkt werden.
|
|
... Gädeke, in: jurisPK-ERV § 65b SGG Rn. 20 ff.; vgl. auch BT-Drs. 15/4067 S. 38; a.A. dagegen die Begründung zur Verordnung über die elektronische Aktenführung bei den obersten Gerichten des Bundes vom 30.6.2020, BAnz AT 8.5.2020 B2, Seite 6 zu § 2. [6] § 84 Abs. 1 S. 1 SGG. [7] § 56 SGB X; etwa im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs. [8] Hierbei handelt es sich offenbar um eine Umfirmierung des ...
|
Der DSGT befürwortet die geplanten Änderungen, soweit sie die Sozialgerichtsbarkeit betreffen, sieht in diesem Zusammenhang aber weiteren Regelungsbedarf in Bezug auf die Anordnung einer gesonderten Übersendung von Prozesskostenhilfe (PKH) -Anträgen, die Digitalisierung der PKH-Antragstellung, die Abbildung von Nutzerdaten und das Fehlen einer Rollenzuweisung im SAFE-Verzeichnis und die Schaffung verbindlicher Standards für die Übermittlung elektronischer Verwaltungsakten.
|
|
(c)momius – stock.adobe.com
|
Autor:
Dr. Miriam Meßling, Präsidentin Deutscher Sozialgerichtstag e.V.
Anlass:
Stellungnahme zu einem EU-Verordnungsentwurf
Schlagwörter:
Erwachsenenschutz,
Art. 12 UN-BRK ,
Kostenabschätzung,
Erforderlichkeit,
Informationsaustausch,
grenzüberschreitende Vernetzung,
Schutzregister,
internationaler Schutz von Erwachsenen,
Erwachsene mit Behinderungen,
Betreuungsrecht
|
... internationalen Schutz von Erwachsenen vom 13. Januar 2000 zu werden oder zu bleiben. Da die Bundesrepublik Deutschland bereits Vertragspartei dieses Übereinkommens ist und dessen Regelungen durch das Erwachsenenschutzübereinkommens-Ausführungsgesetz vom 17. März 2007 (BGBl. I 2007, S. 314; 2009 II S. 39) umgesetzt hat, konzentriert sich die Stellungnahme des Deutschen Sozialgerichtstags auf den vorgelegten ...
|
Der DSGT begrüßt die Bemühungen der Europäischen Kommission, den grenzüberschreitenden Schutz Erwachsener dadurch zu intensivieren, dass mit einer „Verordnung über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Maßnahmen und die Zusammenarbeit in Fragen betreffend den Schutz Erwachsener“ künftig in den Mitgliedstaaten einheitlich geltende und unmittelbar wirkende Regelungen geschaffen werden sollen.
|
|
©Robert Kneschke - stock.adobe.com
|
Autor:
Laura Maria Leidecker,
Prof. Dr. jur. Dr. rer. soc. h.c. Reinhard Wiesner,
Sigrun von Hasseln-Grindel,
Jutta Struck,
Prof. Dr. Gerda Simons,
Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit
Anlass:
Schlagwörter:
Kinderrechte,
Elternrecht,
UN-Kinderrechte,
UN-Kinderrechtekonvention,
Verfassung,
Grundgesetz,
Grundrechte
|
... Gemeinschaft im Verantwortungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe folgende Sozialisationsinstanz konstituiert: Tageseinrichtungen für Kinder, „in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden“ (§ 22 SGB VIII). Der Förderungsauftrag wird in Abs. 3 präzisiert: „Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf ...
|
Der DSGT legt mit dieser Positionierung eine interdisziplinäre Betrachtung verschiedener Fragestellungen aus dem Kontext der Kinderrechte vor, mit dem Ergebnis, einen konkreten Formulierungsvorschlag für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz zu erarbeiten, der möglichst mehrheitsfähig ist.
|
|
(c) G3D Studio by stock.adobe.com
|
Autor:
Rothstein, Lucas,
Mecke, Dr. Christian
Anlass:
Workshop der Kommission SGB VI
Schlagwörter:
psychische Erkrankung,
Beschwerdenvalidierung,
Konsistenzprüfung,
psychologische Begutachtung,
psychiatrische Begutachtung,
Erwerbsminderungsrente,
Unterdiagnostizierung,
Aggravation
|
..." der Kommission SGB VI des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. (DSGT e.V.) am 20.4.2023 in Kassel ausgelotet. Die Veranstaltung im Bundessozialgericht (BSG) begann mit einem Grußwort der Präsidentin des DSGT e.V., Dr. Miriam Meßling, mehr als 120 Teilnehmende begrüßte. Sie betonte die Aktualität und hohe Praxisrelevanz der Thematik und unterstrich die Notwendigkeit einer fairen Begutachtungspraxis ...
|
Im Jahre 2020 entfielen über 40 % der erstmals gezahlten Erwerbsminderungsrenten auf psychische Erkrankungen.[1] Deren Bedeutung nimmt auch in anderen Sozialversicherungszweigen seit Jahren zu. Hierdurch stehen Verwaltungen und Gerichte vermehrt vor der Frage, wie regelmäßig notwendige psychiatrische und/oder psychologische Gutachten auf ihre Validität geprüft werden können. Dabei tritt der Verdacht der Aggravation und Simulation des Antragsstellers in ein Spannungsverhältnis zur Gefahr der Unterdiagnostizierung tatsächlicher psychischen Störungen.
|
|
... und Anwälte, Rentenberaterinnen und Rentenberater, Sachverständige Personen Tagungsbeitrag: Mitglieder des DSGT e.V.: 35,– Euro Nichtmitglieder: 55,– Euro Der Tagungsbeitrag wird mit Teilnahmezusage erhoben. Ab 10.00 Uhr Begrüßungskaffee 10.30 Uhr Begrüßung und Einführung in das Thema Präsidentin des DSGT e.V. Dr. Miriam Meßling, Vizepräsidentin des BSG Vorsitzender der DSGT-Kommission SGB VI Ingo ...
|
Mit einem Anteil von 42 Prozent sind psychische Erkrankungen inzwischen die wichtigste Ursache für krankheitsbedingte Verrentungen. Zugleich gilt die Begutachtung psychischer Störungen auch unter Psychiatern und Psychologen als anspruchsvoll und schwierig. Vor diesen Hintergrund will der Workshop Wege ausloten, um dennoch zu richtigen und fairen Entscheidungen zu gelangen.
|
|
... Geldleistungen und kommunalen Leistungen z.B. im Bereich Bildung und Teilhabe sichergestellt werden. Im Blick zu behalten sind zudem die Ansprüche von solchen Auszubildenden, die trotz des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II Ansprüche nach dem SGB II haben. Die Einführung einer Kindergrundsicherung darf einerseits nicht dazu führen, dass dieser Personenkreis finanziell schlechter steht als ...
|
Das gegenwärtige System monetärer Leistungen für Familien und Kinder steht seit vielen Jahren v.a. hinsichtlich der Vielzahl nebeneinander bestehender Leistungen und Systeme sowie der Wirksamkeit bzw. Zielgenauigkeit der Leistungen in der Kritik. Angesichts der Komplexität des Zusammenspiels ganz unterschiedlicher Leistungssysteme ist jede Reduzierung dieser Komplexität zu begrüßen. Hinsichtlich der generellen Zielsetzung kann ferner auf die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge verwiesen werden, der eine konsistente Gesamtstrategie fordert, die die Lebensumstände und -situationen der Familien realitätsgerecht berücksichtigt.
|
|
... Bundesagentur für Arbeit zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt erhöht, die Sammelantragstellung unter Verzicht auf individuelle Bildungsgutscheine ermöglicht (§ 82 Abs. 6 SGB III), die Weiterbildungsmaßnahmen an geringere Zeiteinheiten und Teilnehmerzahlen angepasst (§ 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 7 SGB III), ein Rechtsanspruch auf Förderung einer beruflichen Nachqualifizierung zum Nachholen eines ...
|
Unbeschadet der Detailregelungen sind die mit dem Referentenentwurf angestrebten Qualifizierungsmaßnahmen aber grundsätzlich zu begrüßen. Angesichts einer qualifikationsspezifischen Arbeitslosenquote bei Menschen ohne Berufsabschluss von 20,6 Prozent im Vergleich zu Menschen mit betrieblicher bzw. schulischer Berufsausbildung von 3,5 Prozent und Menschen mit einem akademischen Abschluss von 3,2 Prozent (vgl. BT-Drucks. 20/3477) sind weitere Bemühungen unerlässlich. Der Entwurf lässt indes nicht erkennen, wie die notwendige Qualifizierung - jenseits statistischer Erfolge - gelingen soll, wenn ...
|
|
...-Uhe, MDR 2020, 773, 774. 14 Müller, in jurisPK-ERV § 110a SGG Rn. 58. 15 S. zu § 128a ZPO-E den RefE S. 20 zu II.1.a. 16 Begründung RefE S. 60. 17 Vgl. zur bisherigen Regelung bereits Schweitzer, SGb 2022, 90 f.; Stäbler in jurisPK-SGG, § 110a Rn. 13. 18 § 106 Abs. 3 Nr. 7 SGG. 19 Vgl. Bergner in jurisPK-SGG, § 117 Rn. 15. 20 § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 404a Abs. 3 ZPO; vgl. dazu Mushoff in ...
|
Der DSGT bewertet die geplanten Änderungen, soweit sie die Sozialgerichtsbarkeit betreffen, grundsätzlich positiv. Allerdings erfordert der Einsatz von Videokonferenztechnik eine angemessene technische und personelle Ausstattung der Gerichte sowie die Verfügbarkeit eines leistungsfähigen Videokonferenzsystems, das auch den Anforderungen des Datenschutzes und des Beratungsgeheimnisses genügt (dazu II.). An einzelnen Stellen sieht der DSGT Änderungs- bzw. Nachbesserungsbedarf ...
|
|
... junge Menschen mit seelischer Behinderung) in § 35a SGB VIII überwunden werden. Bei der Realisierung dieses Konzepts muss auch der bisherige Verweis auf das SGB IX hinsichtlich Aufgabe und Ziel der Hilfe im § 35a Abs. 3 SGB VIII sowie die zwingende Anwendung von Verfahrensvorschriften aus Teil 1 des SGB IX (§ 7 Abs. 2 SGB IX) für den Personenkreis von Kindern und Jugendlichen kritisch in den Blick ...
|
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vom 3.6.2021 (Inkrafttreten am 10.6.2021) gab es den ersten Schritt zur Überführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohender) körperlicher und geistiger Behinderung vom SGB IX in das SGB VIII. In einem zweiten Schritt bis 2024 (§ 10b, Verfahrenslotsen) und einem dritten Schritt bis 2028 (§ 10 Abs.4 (ab 1.1.28) Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen; § 107, Übergangsregelung) soll die Überführung abgeschlossen werden. Der Deutsche Sozialgerichtstag (DSGT) befasst sich intensiv mit den Reformanstrengungen und will mit dieser Stellungnahme einen Beitrag für den fachlichen Diskurs leisten.
|
|
|