... Anspruch auf diese Entschädigung entsteht nach dem JVEG unabhängig von einem Einkommensverlust oder anderem Nachteil. Diese Entschädigung tritt damit nicht an die Stelle von entgangenen oder entgehenden Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit. Im Rahmen der Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter fehlt es ihr auch an einem wirtschaftlichen Leistungsaustausch und sie ist somit keiner anderen der im ...
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