Rubrik
Verfahrensrecht (2)

Inhaltstyp
Gesetzgebung (1)
Stellungnahme (1)

Autor: Dr. Miriam Meßling, Präsidentin Deutscher Sozialgerichtstag e.V.

Anlass: Stellungnahme zum Referentenentwurf

Schlagwörter: Digitalisierung des Rechtsverkehrs, „Kieler Reformvorschläge“, elektronische Signatur, Formularzwang, elektronisches Dokument, Digitalisierung in der Justiz
... werden vielfach routinemäßig Sachverständige und Dolmetscherinnen und Dolmetscher[9] beauftragt. Außerdem sind in der Sozialgerichtsbarkeit über alle Instanzen ehrenamtliche Richterinnen und Richter beteiligt.[10] Eine elektronische Kommunikation dieser Personengruppen mit den Gerichten und umgekehrt bietet für beide Seiten erhebliche Vorteile und ist äußerst wünschenswert. Die volle Sichtbarkeit ...

Der DSGT befürwortet die geplanten Änderungen, soweit sie die Sozialgerichtsbarkeit betreffen, sieht in diesem Zusammenhang aber weiteren Regelungsbedarf in Bezug auf die Anordnung einer gesonderten Übersendung von Prozesskostenhilfe (PKH) -Anträgen, die Digitalisierung der PKH-Antragstellung, die Abbildung von Nutzerdaten und das Fehlen einer Rollenzuweisung im SAFE-Verzeichnis und die Schaffung verbindlicher Standards für die Übermittlung elektronischer Verwaltungsakten.

Autor: Dr. Miriam Meßling, Präsidentin Deutscher Sozialgerichtstag e.V.

Anlass: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Gerichtsbarkeit

Schlagwörter: Videokonferenztechnik, Ehrenamtliche Richter, Datenschutz, Sozialgerichtsbarkeit, Fachgerichtsbarkeit, Zivilgerichtsbarkeit
.... III.Gestattungsmöglichkeit auch für ehrenamtliche Richterinnen und Richter Der DSGT erkennt an, dass die vorgenannten Besonderheiten des sozialgerichtlichen Verfahrens grundsätzlich auch die persönliche Anwesenheit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der mündlichen Verhandlung erfordern und deshalb gegen eine Gestattungsmöglichkeit sprechen, wie sie die aus Anlass der Corona-Pandemie geschaffene Sonderregelung ...

Der DSGT bewertet die geplanten Änderungen, soweit sie die Sozialgerichtsbarkeit betreffen, grundsätzlich positiv. Allerdings erfordert der Einsatz von Videokonferenztechnik eine angemessene technische und personelle Ausstattung der Gerichte sowie die Verfügbarkeit eines leistungsfähigen Videokonferenzsystems, das auch den Anforderungen des Datenschutzes und des Beratungsgeheimnisses genügt (dazu II.). An einzelnen Stellen sieht der DSGT Änderungs- bzw. Nachbesserungsbedarf ...