Rubrik
Richterliche Tätigkeit (1)
Stellungnahmen (1)
Verfahrensrecht (1)

Inhaltstyp
Gesetzgebung (1)
Rechtsprechung (1)
Stellungnahme (1)

Autor: Dr. Miriam Meßling, Präsidentin Deutscher Sozialgerichtstag e.V.

Anlass: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Gerichtsbarkeit

Schlagwörter: Videokonferenztechnik, Ehrenamtliche Richter, Datenschutz, Sozialgerichtsbarkeit, Fachgerichtsbarkeit, Zivilgerichtsbarkeit
.... III.Gestattungsmöglichkeit auch für ehrenamtliche Richterinnen und Richter Der DSGT erkennt an, dass die vorgenannten Besonderheiten des sozialgerichtlichen Verfahrens grundsätzlich auch die persönliche Anwesenheit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der mündlichen Verhandlung erfordern und deshalb gegen eine Gestattungsmöglichkeit sprechen, wie sie die aus Anlass der Corona-Pandemie geschaffene Sonderregelung ...

Der DSGT bewertet die geplanten Änderungen, soweit sie die Sozialgerichtsbarkeit betreffen, grundsätzlich positiv. Allerdings erfordert der Einsatz von Videokonferenztechnik eine angemessene technische und personelle Ausstattung der Gerichte sowie die Verfügbarkeit eines leistungsfähigen Videokonferenzsystems, das auch den Anforderungen des Datenschutzes und des Beratungsgeheimnisses genügt (dazu II.). An einzelnen Stellen sieht der DSGT Änderungs- bzw. Nachbesserungsbedarf ...

Autor: RiSG (Frankfurt a.M.) Susanne Weßler-Hoth, Vorsitzende der SGG/SGBX-Kommission

Anlass:

Schlagwörter: Entlastung der Sozialgerichtsbarkeit, Elementarfeststellungsklage, Pauschgebührenpflicht, Beteiligung ehrenamtlicher Richter/innen
... BSG nach § 163 Abs. 2 SGG des Änderungsvorschlags, so kompliziert sein, dass sie sich voraussichtlich als nicht praxistauglich erweisen wird.“ Landessozialgerichte sollen u.U. auch ohne ehrenamtliche Richter/innen entscheiden Auch die Aufnahme einer Regelung in Art. 1 Nr. 4 - § 153 SGG, wonach das Landessozialgericht ohne die Beteiligung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter durch Beschluss ...

Der Bundesrat hat im Februar 2018 beschlossen, den vom Freistaat Sachsen eingebrachten Gesetzesvorschlag (BR-Ds. 29/18) für ein Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen. Dabei handelt es sich um die wortgleiche Fassung des Beschlusses des Bundesrates vom 13.05.2016 (BR-Ds. 184/16), der im Bundestag in der 18. Wahlperiode nicht mehr abschließend behandelt wurde.

Autor: Robert Nazarek, DGB, Referatsleiter Sozialrecht

Anlass: Urteil des Bundesfinanzhofs

Schlagwörter: Ehrenamtliche Richter/-innen, Steuerfreiheit, Finanzverwaltung, Aufwandsentschädigung
...Aufwände der ehrenamtlichen Richter/-innen bei Terminsteilnahme Ehrenamtliche Richterinnen und Richter haben nach dem „Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten“ (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG ...

Entschädigungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter werden nun teilweise steuerlich begünstigt. Die Finanzverwaltungen dürfen nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 31. Januar 2017 (IX R 10/16) Entschädigungen für Zeitversäumnisse nicht mehr als zu versteuerndes Einkommen betrachten.