... geteilt. Die UN-Behindertenrechtskonvention habe „Inklusion“ als Menschenrecht für Menschen mit Behinderungen erklärt. Dies bedeutet, dass alle Menschen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Im Falle der Klägerin sei zwar davon auszugehen, dass sie weder unzumutbar abstoßend oder störend wirke, auch sei ihr objektiv der Besuch öffentlicher Veranstaltungen mit Hilfe von Begleitpersonen ...
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