Rubrik
Richterliche Tätigkeit (1)

Inhaltstyp
Rechtsprechung (1)

Autor: Robert Nazarek, DGB, Referatsleiter Sozialrecht

Anlass: Urteil des Bundesfinanzhofs

Schlagwörter: Ehrenamtliche Richter/-innen, Steuerfreiheit, Finanzverwaltung, Aufwandsentschädigung
... Steuerrecht genannten zu versteuernden Einnahmearten und Leistungen zuzuordnen. Die Entschädigung für Zeitversäumnis ist daher nicht zu besteuern. Weitreichende Folgen für die Praxis Die Entscheidung des BFH wird sich zukünftig nicht nur für ehrenamtliche Richterinnen und Richter auf die genannten Entschädigungen auswirken. Prüfungsmaßstab des BFH waren die Ansprüche auf Entschädigungen nach dem JVEG ...

Entschädigungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter werden nun teilweise steuerlich begünstigt. Die Finanzverwaltungen dürfen nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 31. Januar 2017 (IX R 10/16) Entschädigungen für Zeitversäumnisse nicht mehr als zu versteuerndes Einkommen betrachten.