Rubrik
SGB VI (1)
SGB XII (1)

Inhaltstyp
Veranstaltungsbericht (2)

Autor: RiLSG Jörn Hökendorf, Pressesprecher DSGT e.V.

Anlass: Kommission SGB XII/AsylbLG beim 8. DSGT

Schlagwörter: Asylbewerberleistungsrecht, Verfassungsmäßigkeit der Leistungen, Pandiemie in der Pflege
... geflüchteten ukrainischen Frührentnern. Das SGB II sieht in § 7 Abs. 4 SGB II einen Leistungsausschluss für Personen, die eine ausländische Rente wegen Alters beziehen, vor. Dieser Ausschluss wirft dann Fragen auf, wenn der Renteneintritt nach der ausländischen Leistung deutlich vor dem hierzulande üblichen Renteneintritt liegt. Damit der Ausschluss eingreift, muss die ausländische Rente mit der deutschen ...

Die Tagung der Kommission SGB XII und AsylbLG begann zusammen mit der Kommission SGB XI zum Thema „Hilfe zur Pflege in der Pandemie – Alternativen zu abgeschotteten Pflegeeinrichtungen?“. Herr Wallrafen von der Social-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH zeigte hierzu Möglichkeiten auf, die in den dortigen Einrichtungen durchgeführt wurden. Herr Seidl, Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Goethe-Universität Frankfurt am Main, und Herr Greiser, Richter am Sozialgericht Osnabrück, befassten sich mit aktuellen verfassungsrechtlichen Fragen im Asylbewerberleistungsrecht. Die aktuellen verfassungsrechtlichen Probleme der Bedarfsbemessung wurden anhand zweier Vorlagebeschlüsse des SG Düsseldorf (S 17 AY 21/20) und des LSG Niedersachsen-Bremen (L 8 AY 21/19) dargestellt.

Autor: RiLSG Jörn Hökendorf, Pressesprecher DSGT e.V.

Anlass: Kommission SGB VI beim 8. DSGT

Schlagwörter: Erwerbsminderungsrente, private Altersvorsorge, betriebliche Altersvorsorge, 3-Säulen-Modell, Risikogruppe, Sicherungsniveau
...: aus den Jahren 2001 bis 2014 um 7,5% und ab 2014 um 4,5% - Umsetzung im Jahre 2024. Der Referent stellte klar, dass das Sicherungsniveau der Erwerbsminderungsrente im 3-Säulen-Modell nicht ausreichend sei. Hier setzt sich nämlich das geringe Einkommen der Risikogruppe im Berufsleben in der späteren Rente fort, denn diese Gruppe ist gerade nicht durch die betriebliche oder private Altersvorsorge ...

Herr Christoph Schell, Deutsche Rentenversicherung Bund, führte aus, dass es sich beim Kreis der Erwerbsminderungs-Rentnerinnen und Rentner um einen besonders mit Risiken belasteten Kreis von Erwerbstätigen handele. Sie haben ein hohes Armutsrisiko und ein hohes Sterberisiko. Ähnliche Risiken haben Geringverdiener, Erwerbslose und Erwerbstätige mit einem niedrigen Bildungsstand. Der Referent stellte klar, dass das Sicherungsniveau der Erwerbsminderungsrente im 3-Säulen-Modell nicht ausreichend sei. Hier setzt sich nämlich das geringe Einkommen der Risikogruppe im Berufsleben in der späteren Rente fort, denn diese Gruppe ist gerade nicht durch die betriebliche oder private Altersvorsorge hinreichend gesichert. Im Anschluss diskutierte die Kommission die Befunde und suchte nach Verbesserungsvorschlägen.