... Härtefallregelung eingeführt werden. Die rückwirkende Anerkennung von Berufskrankheiten solle einheitlich geregelt werden. Leistungen sollten einheitlich längstens vier Jahre rückwirkend von dem Zeitpunkt an gewährt werden, an dem die Berufskrankheit dem Unfallversicherungsträger erstmalig bekannt geworden ist. Auch die Rentenzahlung solle der im Sozialrecht üblichen Rückwirkung von vier Jahren unterliegen ...
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