Rubrik
SGB VIII (2)

Inhaltstyp
Stellungnahme (2)

Autor: Michael Löher, Vizepräsident des Deutschen Sozialgerichtstags e.V.

Anlass: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Schlagwörter: Prävention, Betroffenenrechte, Akteneinsicht, Aufarbeitungs- und Aufklärungsprozesse, Unabhängiger Bundesbeauftragter gegen sexuellen Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen, Betroffenenrat, öffentlich zugängliches Register
...An das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Referat 523 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen - Gesetz zur Einrichtung einer oder eines Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Gemeinsam-gegen-Kindesmissbrauch-Gesetz – UBSKMG) Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V ...

Dem Referat 523 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist ein Entwurf gelungen, der bestens geeignet ist, mit der beabsichtigten Strukturstärkung (einschließlich der Sicherstellung der Prävention und Unterstützung von Betroffenen), einen erheblichen und auch innovativen Schritt zur Verwirklichung des Rechts von Kindern und Jugendlichen auf Schutz vor sexueller Gewalt zu machen.

Autor: Dr. Miriam Meßling, Präsidentin, Deutscher Sozialgerichtstag e.V.

Anlass: Überführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohender) körperlicher und geistiger Behinderung vom SGB IX in das SGB VIII

Schlagwörter: Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), Gesamtzuständigkeit, Verfahrenslotsen , inklusive Jugendhilfe
...Vorangestellt Der Deutsche Sozialgerichtstag (DSGT) tritt für eine Verbesserung der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zum Wohle junger Menschen und ihrer Familien ein. Besonders zu berücksichtigen sind die Rechte der Kinder, die im Grundgesetz festgeschrieben werden sollen. Einführung Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vom 3.6.2021 (Inkrafttreten am 10.6.2021) gab es den ersten ...

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vom 3.6.2021 (Inkrafttreten am 10.6.2021) gab es den ersten Schritt zur Überführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohender) körperlicher und geistiger Behinderung vom SGB IX in das SGB VIII. In einem zweiten Schritt bis 2024 (§ 10b, Verfahrenslotsen) und einem dritten Schritt bis 2028 (§ 10 Abs.4 (ab 1.1.28) Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen; § 107, Übergangsregelung) soll die Überführung abgeschlossen werden. Der Deutsche Sozialgerichtstag (DSGT) befasst sich intensiv mit den Reformanstrengungen und will mit dieser Stellungnahme einen Beitrag für den fachlichen Diskurs leisten.