...Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. Oktober 2022 über eine Normenkontrolle zu § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 AsylbLG entschieden, zu der der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. angehört wurde. Die Entscheidung (1 BvL 3/21) im Volltext finden Sie unter: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/10/ls20221019_1bvl000321.html Die Stellungnahme des DSGT hat RiSG Johannes ...
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»Das Gericht teilt unser Ergebnis, dass die vorgelegte Norm gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m.Art. 20 Abs. 1 GG) verstößt. Dabei [hat das Gericht] nach einem ersten Lesen der Entscheidung ...
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...Auf der heutigen Mitgliederversammlung haben die Mitglieder des DSGT Dr. Miriam Meßling zu ihrer neuen Präsidentin gewählt. Sie folgt der langjährigen Gründungspräsidentin Monika Paulat. Dr. Miriam Meßling, Präsidentin des DSGT: „Frau Paulat prägte die Arbeit des DSGT seit seiner Gründung im Jahre 2006 und hat ihn zu einer gewichtigen Stimme in der Sozialpolitik werden lassen. Ich freue mich ...
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Auf der heutigen Mitgliederversammlung haben die Mitglieder des DSGT Dr. Miriam Meßling zu ihrer neuen Präsidentin gewählt. Sie folgt der langjährigen Gründungspräsidentin ... [mehr]
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...Pressemitteilung 6. Oktober 2022 DSGT gratuliert seiner Präsidentin Monika Paulat zur Verleihung des Verdienstordens Der Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat Monika Paulat, Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. (DSGT), den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die Übergabe durch den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Herrn Dr. Dietmar Woidke ...
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Der Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat Monika Paulat, Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. (DSGT), den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die Übergabe durch den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Herrn Dr. Dietmar Woidke, erfolgte heute in der Staatskanzlei in Potsdam.
Seit vielen Jahren engagiert sich Monika Paulat ehrenamtlich [...]
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...»Künftig wird man im Sozial- und Arbeitsrecht kaum noch geeigneten Nachwuchs finden. Damit werden eine qualitätsvolle Beratung, Rechtsprechung und Sozialverwaltung immer schwerer.« Mit diesen Worten kommentierte Monika Paulat, Präsidentin des Deutscher Sozialgerichtstag e.V. und frühere Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, einen Beschluss des Bundesrats zum Gesetzentwurf zur ...
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"Künftig wird man im Sozial- und Arbeitsrecht kaum noch geeigneten Nachwuchs finden. Damit werden eine qualitätsvolle Beratung, Rechtsprechung und Sozialverwaltung immer schwerer." Mit diesen Worten kommentierte Monika Paulat, Präsidentin des Deutscher Sozialgerichtstag e.V. und frühere Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, einen Beschluss des Bundesrats zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts.
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...Auf der Justizministerkonferenz am 9. November 2017 wurde beschlossen, den Umfang des Schwerpunktbereichs-Studiums zu begrenzen. Hierzu sollen die Semesterwochenstunden und der Anteil der Prüfungsleistungen im Schwerpunktbereich an der Gesamtnote im Ersten Juristischen Examen herabgesetzt werden. Diese Pläne lehnt der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. aus folgenden Gründen entschieden ab ...
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Auf der Justizministerkonferenz am 9. November 2017 wurde beschlossen, den Umfang des Schwerpunktbereichs-Studiums zu begrenzen. Aus Sicht des DSGT e.V. droht damit eine Verschlechterung der sozialrechtlichen Ausbildung an den juristischen Fakultäten.
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... anzusehen sind, existiert nicht. Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Nun hat das BVerfG durch klarstellende Hinweise in zwei Entscheidungen den Blick auf die faktisch-rechtlichen Probleme der bestehenden Regelungen geschärft. Der Gesetzgeber durfte sich zwar, so das BVerfG, darauf beschränken, die Deckung eines existenzsichernden Bedarfs durch den unbestimmten Rechtsbegriff der ...
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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschlüssen vom 6. und 10. Oktober 2017 (Az. 1 BvR 617/14, 1 BvL 2/15 und 1 BvL 5/15) entschieden, dass die Begrenzung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung auf "angemessene" Aufwendungen mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sei.
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