Rubrik
SGB VI (3)

Inhaltstyp
Gesetzgebung (3)

Autor: Dr. Rica Werner, Regierungsdirektorin, Bundesministerium für Arbeit und Soziales , Dr. Antje Wrackmeyer-Schoene, Richterin am Sozialgericht

Anlass: Inkrafttreten des RV-Leistungsverbesserungsgesetz

Schlagwörter: Rente, Zwangsverrentung, Bedarfsgemeinschaft, Leistungsausschluss, Hilfebedürftigkeit, Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Mütterrente, Erwerbsfähigkeit, Beitragszeiten, SGB II-Leistungsbezug, Unbilligkeitsverordnung, abschlagsfreie Rente
...I. Einleitung Zum 01.07.2014 trat das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft (RV-Leistungsverbesserungsgesetz).[1] Danach können Versicherte eine abschlagsfreie Rente wegen Alters ab der Vollendung des 63. Lebensjahres beziehen, wenn sie Beitragszeiten von 45 Jahren aufweisen. Gegenstand des „neuen Rentenpakets“ sind außerdem die sog. Mütterrente und ...

Die aktuelle Rentenreform, insbesondere die neu geregelte, abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte, hat Auswirkungen für Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Autor: Jung, Hans-Peter, Vors. Richter am LSG NRW

Anlass: RV-Leistungsverbesserungsgesetz

Schlagwörter: Mütterrente, Rente ab 63, Erwerbsminderungsrente
...-Länder hätten sich zur „Angleichung des tatsächlichen Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung“ sowie zur „Begrenzung von Vorruhestandsregelungen“ verpflichtet. Stattdessen müsse Deutschland die gezielten „Anreize für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer“ verbessern (www.focus-online.de). Kernpunkt der gesetzlichen Neuregelung ist § 236b SGB VI. Wer 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, kann mit 63 ...

Ziel des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes ist die Einführung einer abschlagsfreien Rente ab 63 Jahre, die Ausweitung der Mütterrente, eine Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten und den Reha-Leistungen.

Autor: Hans-Peter Jung

Anlass: Gesetzgebungsverfahren

Schlagwörter: Rente mit 63, Mütterrente, Erwerbsminderungsrente, Reha-Budget
... und längeren Arbeitslosigkeitszeiten mit Bezug von Arbeitslosenhilfe unterscheiden. Das gilt jedenfalls für den Zeitraum vor 2001, der bei der Rückrechnung für 45 Jahre selbstverständlich mitzählt. Die Bundesagentur für Arbeit hat diese Daten längst gelöscht. Viele Rentenbewerber werden ebenfalls keine aussagekräftigen Unterlagen über diese Zeiten besitzen. Nun heißt es zu dem mit glühend heißer ...

Die bereits zum 01.07.2014 geplante, umfassende Rentenreform wird in ihren Regelungsgegenständen kritisch dargestellt.