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Gesetzgebung (3)
Stellungnahme (2)
Veranstaltungsbericht (1)
... gesetzliche Rentenversicherung soll dabei von zusätzlicher privater und betrieblicher Vorsorge ergänzt werden, um in Summe die Lebensstandardsicherung im Alter zu erreichen. Andere politische Gruppen plädieren für eine Lebensstandardsicherung allein aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Innerhalb dieser Grundpositionen gehen die Sichtweisen über die genaue Ausgestaltung, Finanzierung und viele andere ...

20 Jahren nach dem Paradigmenwechsel zeigt sich aber immer deutlicher, dass das Drei-Säulen-Modell über den Weg von mehr Eigenverantwortung in Form von freiwilliger, aber für die Lebensstandardsicherung nötiger, privater und betrieblicher Vorsorge nicht hinreichend funktioniert. Die Gründe hierfür sind vielfältig und letztlich vielfach bekannt. Dies ist sozialpolitisch ein ungenügender Zustand, der auch die Grundfesten des sozialen Zusammenhalts unterminiert. Vor diesem Hintergrund begrüßt der DSGT, dass die Bundesregierung in allen drei Säulen Verbesserungen plant.

Autor: Michael Löher, Vizepräsident des Deutschen Sozialgerichtstags e.V.

Anlass:

Schlagwörter: Unfallversicherung, versicherte Tätigkeit, Sterbegeld, Leistungsniveau, Studienleistung, Pflegeleistung, Pflegeperson, Auslandsbeschäftigte
... Bestattungsausgaben etwa www.aeternitas.de/fuer-betroffene/kosten-und-vorsorge/kostenueberblick). Der DSGT weist darauf hin, dass der die unmittelbaren Bestattungsaufwendungen übersteigende Teil des Sterbegeldes bei den in § 64 Abs. 1 SGB VII genannten Berechtigten, die laufende Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, anrechenbares Einkommen i. S. der §§ 11 SGB II, 82 SGB XII ist, weil der ...

Der DSGT befürwortet im Grundsatz die geplanten Änderungen. Er regt jedoch einige Änderungen und Ergänzungen der in Aussicht genommenen Regelungen gemäß Artikel 1 des Referentenentwurfs an. [...] Das im Referentenentwurf verwendete Tatbestandsmerkmal der „Tätigkeiten, die für die Erstellung der vorgeschriebenen Studien- und Prüfungsleistungen erforderlich“ sollte im Interesse einer hinreichend deutlichen Abgrenzung des Versicherungsschutzes zumindest auf den Begriff der „Prüfungsleistungen“ beschränkt werden.

Autor: RiLSG Jörn Hökendorf, Pressesprecher DSGT e.V.

Anlass: Kommission SGB VI beim 8. DSGT

Schlagwörter: Erwerbsminderungsrente, private Altersvorsorge, betriebliche Altersvorsorge, 3-Säulen-Modell, Risikogruppe, Sicherungsniveau
... binden. Die privatwirtschaftlich organisierte Vorsorge ist immer noch am jeweiligen Risiko der Arbeitnehmer orientiert. Diese Zuschreibungen müssten in Bezug auf die Erwerbsminderungsrente überdacht werden, weil sie im Prinzip für die spezifischen Gruppen zum Ausschlusskriterium werden. Das würde aber nichts weniger bedeuten, als die Bedingungen der privaten Versicherungen denen der gesetzlichen ...

Herr Christoph Schell, Deutsche Rentenversicherung Bund, führte aus, dass es sich beim Kreis der Erwerbsminderungs-Rentnerinnen und Rentner um einen besonders mit Risiken belasteten Kreis von Erwerbstätigen handele. Sie haben ein hohes Armutsrisiko und ein hohes Sterberisiko. Ähnliche Risiken haben Geringverdiener, Erwerbslose und Erwerbstätige mit einem niedrigen Bildungsstand. Der Referent stellte klar, dass das Sicherungsniveau der Erwerbsminderungsrente im 3-Säulen-Modell nicht ausreichend sei. Hier setzt sich nämlich das geringe Einkommen der Risikogruppe im Berufsleben in der späteren Rente fort, denn diese Gruppe ist gerade nicht durch die betriebliche oder private Altersvorsorge hinreichend gesichert. Im Anschluss diskutierte die Kommission die Befunde und suchte nach Verbesserungsvorschlägen.

Autor: Monika Paulat

Anlass:

Schlagwörter: Geringfügigkeitsgrenze, Mindestlohn, Rentenversicherung, Opt-out, Mindestlohngesetz, Minijob
...: 1.Beschäftigungsperspektive Dem selbstverantworteten Menschenbild des Grundgesetzes entspricht eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die es den Beschäftigten ermöglicht, eine ausreichende Vorsorge gegen die Wechselfälle des Lebens, insbesondere Arbeitslosigkeit, Krankheit und Alter, zu betreiben. Hierüber bestand und besteht in Deutschland ein breiter gesellschaftlicher Konsens. Die ...

Der Deutsche Sozialgerichtstag e. V. unterstützt grundsätzlich die Angleichung der Geringfügigkeitsgrenze an die veränderten Rahmenbedingungen durch das zuvor geänderte Mindestlohngesetz. Insoweit setzt der Referentenentwurf konsequent die im System bisher vorgesehenen Mechaniken um. Allerdings nehmen wir dies auch (erneut) zum Anlass, auf grundlegende Fragen im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung hinzuweisen.

Autor: Jürgen Mälicke, VRiLSG Berlin-Brandenburg; Vorsitzender der SGB VI-Kommission des DSGT e.V.

Anlass: Referentenentwurf des BMAS

Schlagwörter: gesetzliche Rentenversicherung, Leistungsverbesserungen in der GRV, Rentenfinanzierung, Altersarmut
... geringeren Rentenansprüchen. Finanzierung der Maßnahmen Die Beitragssatzobergrenze wird durch eine Beitragssatzgarantie abgesichert, nach der bei Bedarf weitere Bundesmittel für die Rentenversicherung bereitzustellen sind. Hierfür wird im Bundeshaushalt Vorsorge getroffen. Zusätzlich wird der Bundeszuschuss an die allgemeine Rentenversicherung in den Jahren 2022 bis 2025 um 500 Mio. € jährlich angehoben ...

Mit dem vorgelegten Referentenentwurf der Bundesregierung (RV-Leistungsverbesserungs- und – Stabilisierungsgesetz) sollen im Koalitionsvertrag 2018 zwischen Union und SPD vereinbarte gesetzliche Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) umgesetzt werden.

Autor: Robert Nazarek

Anlass: Neufassung des § 46 SGB V

Schlagwörter: Krankengeld, Arbeitsunfähigkeit, Nahtlosigkeit, Krankenversicherungsschutz
... Krankengeld nach bisheriger Rechtslage Der Anspruch auf Krankengeld entsteht bei Krankenhausbehandlung oder Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung auch nach der Neuregelung unverändert von Beginn an, also vom ersten Tag der Maßnahmen (§ 46 Satz 1 Nr. 1 SGB V). Das Problem hat sich aus dem üblichen Fall der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch die behandelnde Ärztin/den ...

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich die gesetzliche Regelung zur Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld bei ärztlicher Feststellung grundsätzlich verändert.