Rubrik
Verfahrensrecht (2)

Inhaltstyp
Gesetzgebung (1)
Stellungnahme (1)

Autor: Dr. Miriam Meßling, Präsidentin Deutscher Sozialgerichtstag e.V.

Anlass: Stellungnahme zum Referentenentwurf

Schlagwörter: Digitalisierung des Rechtsverkehrs, „Kieler Reformvorschläge“, elektronische Signatur, Formularzwang, elektronisches Dokument, Digitalisierung in der Justiz
... mit den Gerichten kommunizierenden Personen gedient. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter könnten ebenfalls mit den Gerichten über einen sicheren Übermittlungsweg kommunizieren und blieben nicht die letzte Medienbruchstelle. Insoweit ist nicht abschließend klar, ob die neue Version 1.3 vom 9.10.2023 der „eBO Registrierungsanwendung - Leitfaden für die Anwendung zur Registrierung für das ...

Der DSGT befürwortet die geplanten Änderungen, soweit sie die Sozialgerichtsbarkeit betreffen, sieht in diesem Zusammenhang aber weiteren Regelungsbedarf in Bezug auf die Anordnung einer gesonderten Übersendung von Prozesskostenhilfe (PKH) -Anträgen, die Digitalisierung der PKH-Antragstellung, die Abbildung von Nutzerdaten und das Fehlen einer Rollenzuweisung im SAFE-Verzeichnis und die Schaffung verbindlicher Standards für die Übermittlung elektronischer Verwaltungsakten.

Autor: Dr. Miriam Meßling, Präsidentin Deutscher Sozialgerichtstag e.V.

Anlass: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Gerichtsbarkeit

Schlagwörter: Videokonferenztechnik, Ehrenamtliche Richter, Datenschutz, Sozialgerichtsbarkeit, Fachgerichtsbarkeit, Zivilgerichtsbarkeit
... gerichtsunerfahrenen Rechtsschutzsuchenden in der Sozialgerichtsbarkeit angemessen Rechnung getragen. Das besondere Bedürfnis dieser Personen, einen möglichst leichten Zugang zu einer mündlichen Verhandlung zu eröffnen, wird mit dem in der Begründung des RefE hervorgehobenen öffentlichen Interesse einer schnellen, kostengünstigen, ressourcenschonenden und nachhaltigen Verfahrensgestaltung ausgewogen in Einklang ...

Der DSGT bewertet die geplanten Änderungen, soweit sie die Sozialgerichtsbarkeit betreffen, grundsätzlich positiv. Allerdings erfordert der Einsatz von Videokonferenztechnik eine angemessene technische und personelle Ausstattung der Gerichte sowie die Verfügbarkeit eines leistungsfähigen Videokonferenzsystems, das auch den Anforderungen des Datenschutzes und des Beratungsgeheimnisses genügt (dazu II.). An einzelnen Stellen sieht der DSGT Änderungs- bzw. Nachbesserungsbedarf ...