»Das Gericht teilt unser Ergebnis, dass die vorgelegte Norm gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m.Art. 20 Abs. 1 GG) verstößt. Dabei [hat das Gericht] nach einem ersten Lesen der Entscheidung ...
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