.../5593, S. 38) sollen sowohl Ansprüche der Krankenhäuser auf Vergütung erbrachter Leistungen als auch Ansprüche der Krankenkassen auf Rückzahlung von geleisteten Vergütungen künftig in zwei statt bisher in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind, verjähren. Für Ansprüche der Krankenkassen auf Rückzahlung von geleisteten Vergütungen gilt die Verkürzung der Verjährungsfrist ...
|