Der DSGT e. V. begrüßt die Erarbeitung des ärztlichen Konsenspapiers zu den Erfahrungswerten der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) nach Amputationsverletzungen unter der Schirmherrschaft des Spitzenverbandes der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
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Das Sozialrecht wird in der studentischen Ausbildung an den Universitäten immer weiter geschwächt. In einem Brandbrief an die Justizminister und Justizministerinnen der Länder hat der DSGT gefordert, Grundzüge in den Pflichtstoffkatalog aufzunehmen und das Sozialrecht nachhaltig im Schwerpunktbereich zu stärken.
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Die soziale Absicherung der Selbstständigen ist auch im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung und Flexibilisierung des Arbeitsmarktes (Stichwort: Arbeit 4.0) eine der großen aktuellen sozialpolitischen Herausforderungen. Der DSGT e.V. veranstaltet zu diesem Thema am 26. Juni 2019 einen Workshop in Essen.
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Kaum ein Rechtsgebiet wird so sehr unterschätzt wie das Sozialrecht. Im Pflichtenkanon der juristischen Ausbildung spielt es trotz seiner enormen wirtschaftlichen Bedeutung so gut wie keine Rolle.
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Der Deutsche Sozialgerichtstag e. V. war am 15. Januar 2019 als sachverständiger Dritter durch seine Präsidentin Monika Paulat und den Vorsitzenden der SGB II-Kommission Gerd Goldmann in der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen im SGB II vertreten.
Gegenstand des Verfahrens ist eine Vorlage des Sozialgerichts Gotha. Nach Ansicht des Sozialgerichts wird durch die Kürzungen des Arbeitslosengeldes II bei Pflichtverletzungen in das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum aus Artikel 1 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes eingegriffen. Die Regelungen verstießen ferner
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Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. (DSGT) bedankt sich für die Möglichkeit, zu dem genannten Diskussionsentwurf des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Stellung zu nehmen. Die Kommission Verfahrensrecht des Deutschen Sozialgerichtstags e.V. bewertet den Diskussionsentwurf eines PKoFoG grundsätzlich positiv.
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Krankenkassen machen massenhaft Rückzahlungsansprüche gegen Krankenhäuser geltend. Hintergrund ist eine Verkürzung der hierfür geltenden Verjähungsfristen sowie ein Ausschluss der Geltendmachung von Ansprüchen, die vor dem 01.01.2017 datieren und bis zum 09.11.2018 nicht gerichtlich geltend gemacht wurden.
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Die Bundesregierung folgt einer Forderung des Deutschen Sozialgerichtstags e.V. (siehe Presseerklärung vom 21.08.2018) und beseitigt die kritisierte rentenrechtliche Ungleichbehandlung der Eltern bei der Berücksichtigung ihrer Kindererziehungszeiten.
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Zum 1. Januar 2019 soll das neue Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz für die Rentenversicherung in Kraft treten. Der Bundesverband der Rentenberater e.V. und der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. weisen auf gravierende konzeptionelle Fehler hin, insbesondere ist der Gesetzentwurf verfassungsrechtlich nicht unbedenklich.
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Der dritte Senat des BGH stärkt die Rechte der durch Fehlberatung eines Sozialleistungsträgers Betroffener. Das Gericht weist darauf hin, dass die Kompliziertheit des Sozialrechts gerade in der Verzahnung seiner Sicherungsformen bei den verschiedenen versicherten Risiken, aber auch in der Verknüpfung mit anderen Sicherungssystemen liegt. Die Beratungspflicht eines Sozialleistungsträgers ist deshalb nicht auf die Normen beschränkt, die der betreffende Sozialleistungsträger anzuwenden hat.
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