In einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. dessen Pläne begrüßt, eine Regelung über die Auseinandersetzung mit dem NS-Unrecht in der juristischen Ausbildung in das Deutsche Richtergesetz aufzunehmen. »Angehende Juristinnen und Juristen müssen sich der ethischen Grundlagen und Grundwerte unserer Rechtsordnung gewiss sein. Die Auseinandersetzung mit der Perversion des Rechts im Nationalsozialismus ist hierfür unerlässlich,« erklärte Monika Paulat, Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstags e.V.
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