Rubrik
SGB IX (1)

Inhaltstyp
Stellungnahme (1)
... Grundsätze des Art. 12 UN-BRK umzusetzen. Den so verstandenen Schutz Erwachsener sicherzustellen, ist auf nationaler Ebene im Wesentlichen Aufgabe des SGB IX, des BGG, des AGG und des Betreuungsrechts des BGB. Der Schutz Erwachsener kann aber, insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, neben der nationalen eine internationale Dimension haben. Hier ist es Aufgabe des Haager Übereinkommens über ...

Der DSGT begrüßt die Bemühungen der Europäischen Kommission, den grenzüberschreitenden Schutz Erwachsener dadurch zu intensivieren, dass mit einer „Verordnung über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Maßnahmen und die Zusammenarbeit in Fragen betreffend den Schutz Erwachsener“ künftig in den Mitgliedstaaten einheitlich geltende und unmittelbar wirkende Regelungen geschaffen werden sollen.