... Greiser in Abstimmung (SG Osnabrück) mit dem Vorsitzenden der Kommission SGB XII PräsLSG Dr. Stephan Gutzler (LSG Rheinland-Pfalz) im Januar und Februar 2022 vorbereitet. Das Dokument wird im Tatbestand der Entscheidung zusammengefasst. Unter Rn. 37 heißt es: »d) Der Deutsche Sozialgerichtstag (DSGT) hält die Vorlage ebenfalls im Ergebnis für begründet. Der Gesetzgeber stütze sich auf den Gedanken des ...
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»Das Gericht teilt unser Ergebnis, dass die vorgelegte Norm gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m.Art. 20 Abs. 1 GG) verstößt. Dabei [hat das Gericht] nach einem ersten Lesen der Entscheidung ...
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... Richterin am Bundessozialgericht. Hier wurde sie im September 2021 zur Vorsitzenden und im Januar 2022 zur Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts ernannt. Dr. Meßling ist Autorin zahlreicher Veröffentlichungen - insbesondere im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende, des Sozialhilferechts, des Rechts der sozialen Pflegeversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung. ...
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Auf der heutigen Mitgliederversammlung haben die Mitglieder des DSGT Dr. Miriam Meßling zu ihrer neuen Präsidentin gewählt. Sie folgt der langjährigen Gründungspräsidentin ... [mehr]
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...Pressemitteilung 6. Oktober 2022 DSGT gratuliert seiner Präsidentin Monika Paulat zur Verleihung des Verdienstordens Der Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat Monika Paulat, Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. (DSGT), den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die Übergabe durch den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Herrn Dr. Dietmar Woidke ...
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Der Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat Monika Paulat, Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. (DSGT), den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die Übergabe durch den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Herrn Dr. Dietmar Woidke, erfolgte heute in der Staatskanzlei in Potsdam.
Seit vielen Jahren engagiert sich Monika Paulat ehrenamtlich [...]
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...»Künftig wird man im Sozial- und Arbeitsrecht kaum noch geeigneten Nachwuchs finden. Damit werden eine qualitätsvolle Beratung, Rechtsprechung und Sozialverwaltung immer schwerer.« Mit diesen Worten kommentierte Monika Paulat, Präsidentin des Deutscher Sozialgerichtstag e.V. und frühere Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, einen Beschluss des Bundesrats zum Gesetzentwurf zur ...
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"Künftig wird man im Sozial- und Arbeitsrecht kaum noch geeigneten Nachwuchs finden. Damit werden eine qualitätsvolle Beratung, Rechtsprechung und Sozialverwaltung immer schwerer." Mit diesen Worten kommentierte Monika Paulat, Präsidentin des Deutscher Sozialgerichtstag e.V. und frühere Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, einen Beschluss des Bundesrats zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts.
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... öffentlichen Verwaltung. Wenig Sozialrecht in der juristischen Ausbildung Spätestens seit Einführung des SGB II (Hartz IV) kommt kaum eine Anwaltskanzlei mehr ohne sozialrechtliche Kompetenz aus: Egal, ob im Wirtschaft-, Steuer-, Arbeits- oder Familienrecht, stets müssen Anwältinnen und Anwälte auch die sozialrechtlichen Folgen der auf dem jeweiligen Fachgebiet gewählten Gestaltungen im Auge haben. Dennoch ...
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Auf der Justizministerkonferenz am 9. November 2017 wurde beschlossen, den Umfang des Schwerpunktbereichs-Studiums zu begrenzen. Aus Sicht des DSGT e.V. droht damit eine Verschlechterung der sozialrechtlichen Ausbildung an den juristischen Fakultäten.
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... Angemessenheit zu gewährleisten, um so der Vielfältigkeit der Lebenssachverhalte gerecht zu werden. Das schließt aber eine weitere Konkretisierung des Leistungsanspruchs oder eine andere Methode zur Bestimmung der Höhe der Bedarfe für Unterkunft und Heizung nicht aus. Neue Impulse für die Praxis „Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. begrüßt diese notwendig gewesene Klarstellung ausdrücklich“, so die die ...
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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschlüssen vom 6. und 10. Oktober 2017 (Az. 1 BvR 617/14, 1 BvL 2/15 und 1 BvL 5/15) entschieden, dass die Begrenzung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung auf "angemessene" Aufwendungen mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sei.
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