Rubrik
SGB VI (3)

Inhaltstyp
Gesetzgebung (3)

Autor: Dr. Rica Werner, Regierungsdirektorin, Bundesministerium für Arbeit und Soziales , Dr. Antje Wrackmeyer-Schoene, Richterin am Sozialgericht

Anlass: Inkrafttreten des RV-Leistungsverbesserungsgesetz

Schlagwörter: Rente, Zwangsverrentung, Bedarfsgemeinschaft, Leistungsausschluss, Hilfebedürftigkeit, Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Mütterrente, Erwerbsfähigkeit, Beitragszeiten, SGB II-Leistungsbezug, Unbilligkeitsverordnung, abschlagsfreie Rente
.... werden Zeiten des Arbeitslosengeld-II-Bezugs nicht einbezogen. Ausdrücklich eingerechnet werden Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung (Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch), soweit sie Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten sind; dabei werden gemäß § 51 Abs. 3a Nr. 3 a SGB VI Zeiten in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht berücksichtigt, es sei ...

Die aktuelle Rentenreform, insbesondere die neu geregelte, abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte, hat Auswirkungen für Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Autor: Jung, Hans-Peter, Vors. Richter am LSG NRW

Anlass: RV-Leistungsverbesserungsgesetz

Schlagwörter: Mütterrente, Rente ab 63, Erwerbsminderungsrente
... bezogen hat, wobei es sich nicht um Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II gehandelt hat. Als Mittel der Glaubhaftmachung können auch Versicherungen an Eides statt zugelassen werden. Der Träger der Rentenversicherung ist für die Abnahme eidesstattlicher Versicherungen zuständig. Erfahrungsgemäß führt eine solche Regelung zu einer Vielzahl von gerichtlichen Verfahren, die dann die ...

Ziel des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes ist die Einführung einer abschlagsfreien Rente ab 63 Jahre, die Ausweitung der Mütterrente, eine Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten und den Reha-Leistungen.

Autor: Hans-Peter Jung

Anlass: Gesetzgebungsverfahren

Schlagwörter: Rente mit 63, Mütterrente, Erwerbsminderungsrente, Reha-Budget
... (Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers), Ersatzzeiten. Nicht berücksichtigt werden bestimmte Anrechnungszeiten (zum Beispiel wegen eines Schul-, Fachschul- oder Hochschulbesuchs), Zeiten der freiwilligen Versicherung, Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II, Zurechnungszeiten und zusätzliche Wartezeitmonate aufgrund eines Versorgungsausgleichs oder Rentensplittings. Anhebung der Altersgrenze ...

Die bereits zum 01.07.2014 geplante, umfassende Rentenreform wird in ihren Regelungsgegenständen kritisch dargestellt.