... unverändert – (4) Erscheinen Hilfen nach § 35a erforderlich, so soll bei der Aufstellung und Änderung des Hilfeplans und, soweit erforderlich, des Teilhabeplans (§§ 19,20 SGB IX) sowie bei der Durchführung der Hilfe die Person, die eine Stellungnahme nach § 35a Absatz 1a abgegeben hat, beteiligt werden. (5) - bleibt unverändert – Dr. Miriam Meßling Präsidentin Deutscher Sozialgerichtstag e.V ...
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