Rubrik
Verfahrensrecht (2)

Inhaltstyp
Gesetzgebung (1)
Stellungnahme (1)

Autor: Dr. Miriam Meßling, Präsidentin Deutscher Sozialgerichtstag e.V.

Anlass: Stellungnahme zum Referentenentwurf

Schlagwörter: Digitalisierung des Rechtsverkehrs, „Kieler Reformvorschläge“, elektronische Signatur, Formularzwang, elektronisches Dokument, Digitalisierung in der Justiz
... dringenden Regelungsbedarf Rechnung zu tragen. Dies könnte etwa durch Aufnahme einer Verordnungsermächtigung (u.a.) in das SGG und die VwGO geschehen, wie sie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme vom 26. März 2021 vorgeschlagen hat (BR-Drs. 145/21 Ziffer 5). Kassel, 27. November 2023 Dr. Miriam Meßling Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstags Deutscher Sozialgerichtstag e.V. c/o ...

Der DSGT befürwortet die geplanten Änderungen, soweit sie die Sozialgerichtsbarkeit betreffen, sieht in diesem Zusammenhang aber weiteren Regelungsbedarf in Bezug auf die Anordnung einer gesonderten Übersendung von Prozesskostenhilfe (PKH) -Anträgen, die Digitalisierung der PKH-Antragstellung, die Abbildung von Nutzerdaten und das Fehlen einer Rollenzuweisung im SAFE-Verzeichnis und die Schaffung verbindlicher Standards für die Übermittlung elektronischer Verwaltungsakten.

Autor: Dr. Miriam Meßling, Präsidentin Deutscher Sozialgerichtstag e.V.

Anlass: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Gerichtsbarkeit

Schlagwörter: Videokonferenztechnik, Ehrenamtliche Richter, Datenschutz, Sozialgerichtsbarkeit, Fachgerichtsbarkeit, Zivilgerichtsbarkeit
... werden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Miriam Meßling Präsidentin Deutscher Sozialgerichtstag e.V. www.sozialgerichtstag.de ____________________________________________________ 1 In der Fassung vom 29.5. bis 31.12.2020. 2 § 202 Satz 1 SGG i.V.m. § 283 ZPO; vgl. dazu BVerwG v. 13.11.2017 - 4 B 23.17. 3 In der Fassung vom 29.5. bis 31.12.2020. 4 § 105 SGG. 5 Vgl. § 65a Abs. 4 Nr. 4 SGG, §§ 10 ff. ERVV. 6 ...

Der DSGT bewertet die geplanten Änderungen, soweit sie die Sozialgerichtsbarkeit betreffen, grundsätzlich positiv. Allerdings erfordert der Einsatz von Videokonferenztechnik eine angemessene technische und personelle Ausstattung der Gerichte sowie die Verfügbarkeit eines leistungsfähigen Videokonferenzsystems, das auch den Anforderungen des Datenschutzes und des Beratungsgeheimnisses genügt (dazu II.). An einzelnen Stellen sieht der DSGT Änderungs- bzw. Nachbesserungsbedarf ...