»Das Gericht teilt unser Ergebnis, dass die vorgelegte Norm gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m.Art. 20 Abs. 1 GG) verstößt. Dabei [hat das Gericht] nach einem ersten Lesen der Entscheidung ...
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Auf der heutigen Mitgliederversammlung haben die Mitglieder des DSGT Dr. Miriam Meßling zu ihrer neuen Präsidentin gewählt. Sie folgt der langjährigen Gründungspräsidentin ... [mehr]
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Der Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat Monika Paulat, Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. (DSGT), den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die Übergabe durch den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Herrn Dr. Dietmar Woidke, erfolgte heute in der Staatskanzlei in Potsdam.
Seit vielen Jahren engagiert sich Monika Paulat ehrenamtlich [...]
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"Künftig wird man im Sozial- und Arbeitsrecht kaum noch geeigneten Nachwuchs finden. Damit werden eine qualitätsvolle Beratung, Rechtsprechung und Sozialverwaltung immer schwerer." Mit diesen Worten kommentierte Monika Paulat, Präsidentin des Deutscher Sozialgerichtstag e.V. und frühere Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, einen Beschluss des Bundesrats zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts.
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Auf der Justizministerkonferenz am 9. November 2017 wurde beschlossen, den Umfang des Schwerpunktbereichs-Studiums zu begrenzen. Aus Sicht des DSGT e.V. droht damit eine Verschlechterung der sozialrechtlichen Ausbildung an den juristischen Fakultäten.
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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschlüssen vom 6. und 10. Oktober 2017 (Az. 1 BvR 617/14, 1 BvL 2/15 und 1 BvL 5/15) entschieden, dass die Begrenzung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung auf "angemessene" Aufwendungen mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sei.
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