... maßgebenden Regelbedarfes, bei wiederholter Pflichtverletzung um 60 %. Bei jeder weiteren Pflichtverletzung beträgt die Kürzung 100 % (§ 31a Abs. 1 SGB II). Die Sanktionsregelungen des SGB II beinhalten im Kern einen Erziehungs- und Motivationsgedanken. Der teilweise oder vollständige Entzug der existenzsichernden Leistungen soll den Betroffenen künftig zu einer Änderung seines bisherigen Verhaltens ...
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