... die bislang hiervon befreiten Leistungsträger, insbesondere die Träger nach dem SGB II und XII, zu erstrecken, obwohl gerade über eine solche Regelung das Verwaltungshandeln dieser Träger und auch deren prozessuales Verhalten in Richtung einer Entlastung der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit durchaus steuerbar wäre. Zu den Änderungsvorschlägen im Einzelnen: Urteile ohne Beteiligung ehrenamtlicher ...
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