Rubrik
SGB IX (1)
SGB VIII (1)

Inhaltstyp
Stellungnahme (2)

Autor: Michael Löher, Vizepräsident des Deutschen Sozialgerichtstags e.V.

Anlass: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Schlagwörter: Prävention, Betroffenenrechte, Akteneinsicht, Aufarbeitungs- und Aufklärungsprozesse, Unabhängiger Bundesbeauftragter gegen sexuellen Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen, Betroffenenrat, öffentlich zugängliches Register
... auf die überzeugenden Begründungen des Referentenentwurfes. Art. 1, § 6 Abs. 1 UBSKMG -RefE: Der DSGT schlägt vor, die Aufgaben der Beauftragten Person zu ergänzen durch „…Schaffung und Pflege eines öffentlich zugänglichen Registers über Initiativen und Einrichtungen, die dem Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen sexuelle Gewalt dienen und…“ Ein solches Register gibt Betroffenen einen ...

Dem Referat 523 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist ein Entwurf gelungen, der bestens geeignet ist, mit der beabsichtigten Strukturstärkung (einschließlich der Sicherstellung der Prävention und Unterstützung von Betroffenen), einen erheblichen und auch innovativen Schritt zur Verwirklichung des Rechts von Kindern und Jugendlichen auf Schutz vor sexueller Gewalt zu machen.

...) die Schutzregister der Mitgliedstaaten für die in Artikel 45 genannten Maßnahmen und gegebenenfalls die Schutzregister der Mitgliedstaaten für die in Artikel 45 genannten bestätigten Vertretungsmachten sowie die Register der Mitgliedstaaten für die in Artikel 46 genannten anderen Vertretungsmachten, b) einen zentralen elektronischen Zugangspunkt für den Zugriff auf die Informationen im System. Der ...

Der DSGT begrüßt die Bemühungen der Europäischen Kommission, den grenzüberschreitenden Schutz Erwachsener dadurch zu intensivieren, dass mit einer „Verordnung über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Maßnahmen und die Zusammenarbeit in Fragen betreffend den Schutz Erwachsener“ künftig in den Mitgliedstaaten einheitlich geltende und unmittelbar wirkende Regelungen geschaffen werden sollen.