Rubrik
SGB VI (3)

Inhaltstyp
Gesetzgebung (2)
Stellungnahme (1)
... Kreditaufnahme. Da Einbringungs- und Entnahmezeitpunkte während des Jahres gemäß Gesetzentwurf nicht vorgegeben sind, wird für die Berechnung jeweils der 31.12. des Jahres zugrunde gelegt. D.h., die Zinsen werden berechnet auf Basis des Vermögensstandes zum Ende des Vorjahres. Einnahmen und Ausgaben des laufenden Jahres werden nicht verzinst. [ii] Vorgesehene Einbringung von anfänglich 12 Milliarden Euro pro ...

20 Jahren nach dem Paradigmenwechsel zeigt sich aber immer deutlicher, dass das Drei-Säulen-Modell über den Weg von mehr Eigenverantwortung in Form von freiwilliger, aber für die Lebensstandardsicherung nötiger, privater und betrieblicher Vorsorge nicht hinreichend funktioniert. Die Gründe hierfür sind vielfältig und letztlich vielfach bekannt. Dies ist sozialpolitisch ein ungenügender Zustand, der auch die Grundfesten des sozialen Zusammenhalts unterminiert. Vor diesem Hintergrund begrüßt der DSGT, dass die Bundesregierung in allen drei Säulen Verbesserungen plant.

Autor: Jung, Hans-Peter, Vors. Richter am LSG NRW

Anlass: RV-Leistungsverbesserungsgesetz

Schlagwörter: Mütterrente, Rente ab 63, Erwerbsminderungsrente
.... Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und ggf. Steuern werden von dem erhöhten Rentenbetrag ausgehend berechnet. Soweit die Daten dem Rentenversicherungsträger bekannt sind, muss die Rentenempfängerin nichts tun. Die Rente wird nach Inkrafttreten des Gesetzes von Amts wegen neu berechnet (www.deutscherentenversicherung.de). Beginnt die Rente erst ab 01.07.2014, so können zusätzlich 12 Monate pro ...

Ziel des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes ist die Einführung einer abschlagsfreien Rente ab 63 Jahre, die Ausweitung der Mütterrente, eine Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten und den Reha-Leistungen.

Autor: Hans-Peter Jung

Anlass: Gesetzgebungsverfahren

Schlagwörter: Rente mit 63, Mütterrente, Erwerbsminderungsrente, Reha-Budget
... zusätzlich 12 Monate pro Kind als Versicherungszeiten berücksichtigt werden, maximal 24 Kalendermonate. Das ist wichtig für diejenigen, die bisher die allgemeine Wartezeit nicht erfüllen. Die Erwerbsminderungsrenten Die Zurechnungszeit wird um zwei Jahre - von 60 auf 62 Jahre - verlängert. Erwerbsgeminderte werden dann so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre ...

Die bereits zum 01.07.2014 geplante, umfassende Rentenreform wird in ihren Regelungsgegenständen kritisch dargestellt.