Rubrik
SGB VIII (2)

Inhaltstyp
Stellungnahme (2)

Autor: Monika Paulat, Präsidentin des DSGT e.V. und Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg a.D.

Anlass: Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)

Schlagwörter: Kinder, Jugendhilfe, Jugendliche
... Qualität. Eine Darlegung der Solvenz liegt aber in der Verantwortung des Leistungserbringers. Eine Regelung, die über die Formulierung in § 45 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII „(…) wenn 1. die dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung entsprechenden (…) wirtschaftlichen (…) Voraussetzungen für den Betrieb erfüllt sind“ hinausgeht, bringt nicht den erhofften Erkenntnisgewinn und wird vom DSGT abgelehnt. Aus ...

im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass das Kinder- und Jugendhilferecht auf Basis des in der letzten Legislaturperiode vom Bundestag beschlossenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes weiterentwickelt werden soll. Dazu hat das BMFSFJ im Vorfeld des weiteren Gesetzesvorhabens 2019 einen Dialog mit Akteuren aus Wissenschaft und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe und den Ländern und Kommunen im Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ im Jahr 2019 geführt.

Autor: Paulat, Monika, Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages, Präsidentin des Landessozialgerichts a.D.

Anlass: Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

Schlagwörter: SGB VIII
... Sozialdatenschutz zu beachten. Die wirtschaftliche Lage eines freien Trägers ist eine wichtige Voraussetzung für die Erbringung der vereinbarten Leistung und Qualität. Eine Darlegung der Solvenz liegt aber in der Verantwortung des Leistungserbringers. Eine Regelung, die über die Formulierung in § 45 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII „(…) wenn 1. die dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung entsprechenden ...

Anlässlich des aktuellen Gesetzesantrages der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vom 20.11.2019 im Bundesrat (Drucksache 621/19) nimmt der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. wie folgt Stellung. Ziel der §§ 45 ff. SGB VIII ist es, alle Kinder und Jugendlichen in Einrichtungen zu schützen.